Kosten

Ich bin bei allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen für die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zugelassen. Liegt eine krankheitswertige Störung vor, die im Katalog der Krankenkassen aufgeführt ist, wird die Therapie zu den bei der jeweiligen Krankenkasse gültigen Bedingungen durchgeführt und abgerechnet.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei § 13 Abs. 2 oder 3 SGB V) schuldet der/die Patient/in das Honorar der Psychotherapeutin persönlich in voller Höhe. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP.

Sind sie privat versichert, berechne ich den 3,5 Satz. Sie müssen mit ihrem Versicherer die Kostenübernahme selbst klären. Über die Krankenkassen werden nur krankheitswertige Störungen abgerechnet. Alle Beratungs- und Trainingsangebote werden privat berechnet.